Der Vollzug von Bußgeld- oder Zwangsgeldbescheiden wird nur indirekt dadurch außer Kraft gesetzt, daß ein eventueller Rechts streit über das erstinstanzliche Urteil selbst abgewartet werden soll.
( Quelle: TAZ 1987)
"Vom 1. April an entfällt der Bonus der Bußgeld- oder Straffreiheit", sagt sie.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 09.03.2005)