Bußgeldbehörde

  1. Das sollte ihm nach Ansicht der Bußgeldbehörde eine Geldbuße von 100 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot einbringen. ( Quelle: Handelsblatt vom 28.06.2005)
  2. Werden Rückstände von Betäubungsmitteln im Blut festgestellt, kommen auf den Sünder 250 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte zu, so Heidi Persdorf, Chefin der Zentralen Bußgeldbehörde. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 02.12.2003)