Deshalb müssen die Mitarbeiter einen Monat lang Buch führen über ihre Tätigkeiten und anschließend einen Katalog erstellen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Um nicht mehr zu zahlen als gesetzlich vorgeschrieben, sollten Kassenmitglieder daher genau Buch führen über ihre Belastungen, raten Verbraucherschützer.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.02.2004)