Für Entlastung sorgen sollen Minimalbesteuerung und einfache Buchführungspflichten bei einem Umsatz bis zu 17 500 Euro im laufenden Jahr.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 31.01.2003)
Wie bereits oben dargelegt, hat der Gesetzgeber die Buchführungspflichten auch wegen deren Schutzzweck strafrechtlich sanktioniert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)