Bueble hatte mit Blick auf den bevorstehenden Prozeß seine Versetzung in den Ruhestand beantragt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Es erließ gegen Bueble einen Strafbefehl über 17500 Mark, bemessen nach 70 Tagessätzen zu 250 Mark, den dieser aber ablehnte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)