Der kommisarische Datenschutzbeauftragte Sven Holst bleibt weitgehend bei seinen Vorwürfen, der Bremer Verfassungsschutz habe unbefugt Datenaus einer illegalen Datei "Radikale im Öffentlichen Dienst" an das Bundeamt des VS weitergeleitet.
( Quelle: TAZ 1992)
Er plädiert dafür, nachrangige Regulierungsaufgaben dem Bundeamt zuzuordnen.
( Quelle: Welt 1997)