Nach einem Urteil des Bremer Arbeitsgerichts verstößt die in allen Bundesländern verbreitete Praxis, Teilzeitlehrer(innen) nach Stundenlohn unter den Sätzen des Bundesangestelltentarifs (BAT) zu bezahlen, gegen geltendes Recht.
( Quelle: TAZ 1987)
Höher verdienende Angestellte ab der Gehaltsstufe drei des Bundesangestelltentarifs hingegen zeigen sich mit der Lösung zufrieden.
( Quelle: Die Welt Online vom 02.07.2003)
Bei Verdi dagegen gibt man sich zurückhaltend und verweist auf die anstehende Reform des Bundesangestelltentarifs (BAT), die gerade in Arbeit sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.06.2003)