Die Landwirte dürfen allerdings nur von EU-Behörden zugelassenes Saatgut verwenden und müssen den Anbau 'in dreifacher Ausfertigung' der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung melden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Vizepräsidentin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zieht mit der Behörde im Jahre 2005 von Frankfurt nach Bonn um.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2004)
Angebote nehme die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Frankfurt, entgegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)