Die Vorschrift wurde in den vergangenen Jahren mehrfach herangezogen, als Bundesanwalt Nehm die Strafverfolgung gegen rechtsextreme Gewalttäter übernahm, die Ausländer misshandelt und getötet hatten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.09.2003)
Bundesanwalt Homann beantragte, die Zeugin zu den Kosten für ihre Anreise, einem Ordnungsgeld und Beugehaft zu verurteilen.
( Quelle: TAZ 1997)