Bundesarbeitsförderungsgesetz

  1. Inzwischen wurde das Bundesarbeitsförderungsgesetz geändert und heute sind drei Jahre Berufstätigkeit nötig, bevor man an einer Umschulung teilnehmen kann. »Das ganze Theater würde sich erübrigen, wenn Prostitution als Beruf anerkannt würde. ( Quelle: TAZ 1991)