Bundesarbeitsgericht

  1. Auch Teilzeitkräfte haben laut dem Bundesarbeitsgericht unter bestimmten Umständen das Recht auf eine Zusatzrente des Arbeitgebers. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Betriebsräte, die Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben, dürfen diese Freistellung nach eigenem Ermessen aufteilen, wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschied. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Datum: 09.02.2002 Ressort: Beruf u. Karriere Autor: -TARIFGEHALT: Ein Arbeitnehmer in einem nicht tarifgebundenen Betrieb hat keinen Anspruch auf Lohnerhöhung in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Branche, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2002)
  4. Das Bundesarbeitsgericht entschied in einem Grundsatzurteil, daß der Betriebsrat bei Regelungen über die Bildschirmarbeit beteiligt werden muß und daß die EG-Bildschirmrichtlinie aus dem Jahr 1990 anzuwenden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil entschieden hat, ist eine Tarifklausel verfassungswidrig, die Frauen einen Anspruch auf vorzeitiges Übergangsgeld zubilligt, Männer aber davon ausschließt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem Urteil grundsätzlich entschieden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Das Bundesarbeitsgericht belehrte ihn eines Besseren: Er hätte die Zustimmung einholen müssen (Urteil vom 18. Januar 1996, 6 AZR 314/95). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Zu der entsprechenden Pensionskasse sind die privaten Sender nicht beitragspflichtig, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  9. Das Kasseler Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß Überstundenzuschläge wie bisher erst nach Überschreiten der vollen Arbeitszeit von 38,5 Stunden gewährt werden dürfen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Erfurt Als das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor etwa 50 Jahren erstmals über Streiks und Aussperrungen urteilte, galt der Arbeitskampf in Deutschland noch als Vertragsbruch. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.05.2004)