Bundesarbeitsgerichts

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  1. Erst in der vorigen Woche hatten die deutschen DEL-Spieler mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel im Fall des Nürnberger Nationalverteidigers Torsten Kienass wieder Chancengleichheit bei der Wahl des Arbeitsplatzes erreicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Tarifliche Sonderregelungen mit einer Wochenarbeitszeit von 50,5 Stunden sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zulässig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.10.2004)
  3. Nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts gilt es als unverhältnismäßig, wenn die Arbeitgeber auf Schwerpunktstreiks mit der unbefristeten Aussperrung aller Arbeitnehmer eines Tarifgebietes reagieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Zivilbeschäftigte der Bundeswehr bekommen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel keine Abfindung, wenn sie nach der Auflösung ihrer Einheit nahtlos eine andere Stelle im Öffentlichen Dienst finden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Die Arbeitgeber verweisen dabei auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts Mitte der 90er Jahre zu Kündigungsfristen. ( Quelle: TAZ 1996)
  6. Doch als die Abgeordnete Renate Rennebach (SPD) von Blüm wissen wollte, welche Folgerungen er aus einem schon im März ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die Sekte ziehe, glänzte das Arbeitsministerium durch Unkenntnis. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  7. Langanhaltend kranke Arbeitnehmer können einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge entlassen werden, wenn die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ungewiß ist. ( Quelle: TAZ 1997)
  8. Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge trägt diese Verringerung des Abfindungsanspruchs der wirtschaftlichen Belastbarkeit des Unternehmens Rechnung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. "Das sind zwei Dinge, die für uns absolut nicht zueinanderpassen", sagt Jürgen Clobes vom Personalrat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gegenüber der "Berliner Zeitung". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  10. Gewerkschaften haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Grundsatz einen Anspruch darauf, die Einhaltung tariflicher Regelungen gerichtlich zu erzwingen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
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