Bundesbesoldungsanpassungsgesetzes

  1. Die dafür erforderliche Änderung des Bundesbesoldungsanpassungsgesetzes soll jetzt vom Bundesinnenministerium erarbeitet und vom Kabinett und dem Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden, sagte ein Sprecher des Bundespresseamtes. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.07.2004)