Durch einen in das Bundesbesoldungsgesetz eingefügten Sonderparagraphen "konnte bis zum 31. 12. 1999 gegen das Grundgesetz verstoßen werden", so Gerstaedt.
( Quelle: Junge Welt 2000)
An seinem ersten Arbeitstag beispielsweise das neue Bundesbesoldungsgesetz.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.09.2003)