Unter Beamtenrechtlern gilt es allerdings als fraglich, ob der Bundestag etwa Landesminister oder Oberbürgermeister rechtlich bei Erhöhungen nach der Bundesbesoldungsordnung ausgrenzen kann.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Stattdessen setzt sie auf regelmäßige Bezüge nach Bundesbesoldungsordnung - B 3 macht unterm Strich monatlich immerhin 4000 Euro.
( Quelle: Die Zeit (22/2002))