Bundeseinheitlich

  1. Bundeseinheitlich sind weitere neun Tage geschützt, hinzu kommen die regionalen Festtage, die meisten davon im Süden. 13 Feiertage dürfen die Bayern genießen, fünf Bundesländer haben (nur) neun. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.06.2003)