Sowohl der Artikel 31 des Einigungsvertrags als auch die Koalitionsvereinbarung gaben dem Bundesfrauenministerium den Auftrag, mit dem Entwurf eines Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes die Rahmengesetzgebung des Bundes fortzuentwickeln.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die von der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Gemeinschaft der katholischen Männer in Auftrag gegebene Studie wurde vom Bundesfrauenministerium gefördert.
( Quelle: Welt 1998)