Die unitarische Tendenz, von der Sie reden, ist im Grundgesetz nicht angelegt, sondern nachträglich implantiert - mit der ständigen Ausweitung der Zustimmungspflicht des Bundesrates zu Bundesgesetzen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.02.2003)
Eine mögliche Kompromisslinie: Die Kompetenzverteilung, die bislang den Bund begünstigt, bleibt, aber die Länder können von Bundesgesetzen abweichen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 09.07.2004)