Bundesgesetzen

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  1. Die unitarische Tendenz, von der Sie reden, ist im Grundgesetz nicht angelegt, sondern nachträglich implantiert - mit der ständigen Ausweitung der Zustimmungspflicht des Bundesrates zu Bundesgesetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.02.2003)
  2. Eine mögliche Kompromisslinie: Die Kompetenzverteilung, die bislang den Bund begünstigt, bleibt, aber die Länder können von Bundesgesetzen abweichen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.07.2004)
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