Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV) regelt nur den Schallschutz beim Bau neuer oder bei wesentlichen Veränderungen an alten Strecken.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.11.2001)
Bis 2010 bleibt den Städten Zeit, etwa die Luftbelastung mit Stickoxiden unter den neuen Grenzwerte nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und den Richtlinien der EU-Kommission zu drücken.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.10.2004)