Bundesimmissionsschutzverordnung

  1. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV) regelt nur den Schallschutz beim Bau neuer oder bei wesentlichen Veränderungen an alten Strecken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.11.2001)
  2. Bis 2010 bleibt den Städten Zeit, etwa die Luftbelastung mit Stickoxiden unter den neuen Grenzwerte nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und den Richtlinien der EU-Kommission zu drücken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.10.2004)