Bundesorgane

  1. Durch Absatz 1 von Artikel 26 GG werde eine "verfassungsrechtliche Friedenspflicht aller Bundesorgane statuiert", heißt es in der Anzeige. ( Quelle: Neues Deutschland vom 17.12.2002)
  2. Was die Reaktion Belgrads anbetrifft, so ist die Einstellung der Bundesorgane zu meinen Auslandsbesuchen allgemein bekannt. ( Quelle: Welt 1999)