Streubel weist auf eine wichtige zweite Maßnahme zur Senkung der Kosten für die Sozialhilfe hin: die konsequente Kürzung oder sogar Streichung der Sozialhilfe bei Nichtannahme von Arbeitsangeboten, die das Bundesozialhilfegesetz ermöglicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)