Wie Bodensohn selbst mitteilt, ist ein Parteiausschlussverfahren, das die Offenbacher Christdemokraten gegen ihn angestrengt hatten, nun in letzter Instanz auch vom Bundesparteigericht als nicht begründet abgewiesen worden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.02.2004)
Kläger Wegner meint dazu: "Damit sollte für die Zukunft offensichtlich sichergestellt werden, daß automatisch die jetzt vom Bundesparteigericht gerügte ,Akklamation' der rund 250 Vertreter in einem Wahlgang als gesichert galt."
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)