Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Kassel müssen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die während des vorausgegangenen Beschäftigungsverhältnisses erhaltenen Mehrarbeitszuschläge unberücksichtigt bleiben.
( Quelle: TAZ 1987)
Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, hat unterdessen die ersten Entscheidungen des Kasseler Bundessozialgerichtes (BSG) zur Pflegeversicherung grundsätzlich begrüßt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Sie beruft sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 10. Februar 2000.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.09.2001)