Bundessportgericht

  1. Der Handball-Bundesligist VfL Bad Schwartau hat beim Bundessportgericht Einspruch gegen die Entscheidung des Verbands eingelegt, das am 19. September wegen des Todes eines Zuschauers abgebrochene Spiel gegen Lemgo zu wiederholen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.10.2001)