Bundessportgerichts

  1. Das Gremium unter dem Vorsitz von Justiziar Klaus- Heinrich Deckmann (Husum) hatte das Urteil des Bundessportgerichts vom Oktober 2002 aufgehoben und war dabei der Argumentation des DHB- Präsidiums gefolgt, das die Revision angestrengt hatte. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 16.12.2002)