Diese schon vor zwei Jahren beschlossene Änderung wurde nun vom Bundesverfassungsbericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.
( Quelle: Tagesschau Online vom 27.10.2004)
Zudem habe das Bundesverfassungsbericht entschieden, dass die Berechnung der Kinderfreibeträge in den Steuerbescheiden der Jahre 1982 und 1983 rechtswidrig war.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.06.2003)