Außerdem obliegt ihm die Verwaltung der Zölle, des Branntweinmonopols, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union sowie des Bundesvermögens.
( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
Eine echte Veräußerung des Bundesvermögens finde nicht statt, sondern nur ein Transfer innerhalb des Staats.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.06.2004)