Bundesvermögens

  1. Außerdem obliegt ihm die Verwaltung der Zölle, des Branntweinmonopols, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union sowie des Bundesvermögens. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
  2. Eine echte Veräußerung des Bundesvermögens finde nicht statt, sondern nur ein Transfer innerhalb des Staats. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.06.2004)