Die Ansprüche sind im Bundesversorgungsgesetz für Kriegsopfer geregelt.
( Quelle: BILD 1997)
Zudem wird klargestellt, daß den noch 200 lebenden Betroffenen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zustehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Bearbeitet hat der Vorstand acht Anträge nach dem Bundesversorgungsgesetz, 54 Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz und fünf Anträge auf Wohngeld.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)