Burlafingers

  1. Im Verzicht auf eine öffentliche Kandidatenvorstellung sah die Aufsichtsbehörde keine Verletzung von Burlafingers Rechten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Ebenfalls keine Verletzung von Burlafingers Rechten sieht die Aufsichtsbehörde in der Entscheidung der Stadt, keine öffentliche Kandidatenvorstellung zu veranstalten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)