Im Verzicht auf eine öffentliche Kandidatenvorstellung sah die Aufsichtsbehörde keine Verletzung von Burlafingers Rechten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Ebenfalls keine Verletzung von Burlafingers Rechten sieht die Aufsichtsbehörde in der Entscheidung der Stadt, keine öffentliche Kandidatenvorstellung zu veranstalten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)