BvE

  1. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit den Schutz der Mandatsträger vor Strafverfolgung deutlich gestärkt (Aktenzeichen: 2 BvR 508/01 und 2 BvE 1/01). ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.08.2003)