Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Grundrechte verletzt (Aktenzeichen 1 BvQ 25/02).
( Quelle: Spiegel Online vom 03.08.2002)
In einem am Freitag veröffentlichten Beschluß wies eine aus drei Verfassungsrichtern zusammengesetzte Kammer des Ersten BVG- Senats den Antrag einstimmig ab (AZ: 1 BvQ 3/93 und 1 BvR 169/93).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)