Das war indes unschädlich. Die Abrede über den Gerichtsstand wurde in die Bürgschaftsurkunde außerhalb des Formulartextes an herausgehobener Stelle, unmittelbar über der vom Bekl. zu leistenden Unterschrift, eingefügt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Andernfalls muss der Vermieter dem Mieter die Zinsen ersetzen, die dieser für die Bürgschaftsurkunde an die Bank zu leisten hat.
( Quelle: DIE WELT 2001)