Hintergrund ist, daß das BgVV CAP- Präparaten erst im März 1996 die Zulassungen entzogen hatte, obwohl der Wirkstoff zum Einsatz bei Tieren, die zu Lebensmitteln verarbeitet werden, seit August 1994 EU-weit verboten war.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)