CCT-Werft

  1. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach Angaben des BUND eine Revision zugelassen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Baugenehmigung für die CCT-Werft für rechtmäßig erklärt hatte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.01.2005)