Ohne den Erlass der vorläufigen Anordnung könne die Telekom weitere Geräte mit Call-by-Call- und Preselection-Sperre in den Markt bringen könnte, mit der Folge, dass Käufer dieser Geräte auf ungewisse die Angebote anderer Anbieter nicht nutzen könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2004)
Denn zum 1. Dezember hatte der Gesetzgeber den Startschuss für Call-by-Call- Verbindungen auch bei Ortsgesprächen vorgesehen.
( Quelle: )
Call-by-Call- Anbieter können selbst mit den Mobilfunkanbietern über die Entgelte verhandeln.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.07.2004)