Konkret: Geeichte Geräte sind Pflicht, wenn Energie oder Wasser abgelesen und abgerechnet werden im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümern und deren Gemeinschaft, Kleingartenverein und Mitgliedern, Campingplatzverwaltung und Gästen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.05.2005)