Beim 18jährigen war nach dem Meisterschaftsspiel gegen den SCC Berlin (0:3) am 28. März ein unerlaubt hoher Wert des Cannabis-Wirkstoffs THC festgestellt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Seit 1983 legt nämlich der Bundesgerichtshof diese Grenze vom Vergehen zum Verbrechen bei der Menge von 7,5 Gramm des Cannabis-Wirkstoffs fest, was ungefähr 500 Konsumeinheiten oder 100 Gramm Haschisch besserer Qualität entspricht.
( Quelle: Die Zeit 1996)