Um zumindest einen alten Einwand Karlsruhes zu entkräften. daß dadurch Parteien mit finanzkräftigen Spendern staatlich begünstigt würden , gab es seit 1984 den sogenannten Chancenausgleich, der im Prinzip bis jetzt gilt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Während die Sozialdemokraten seit 1984 nur 1,9 Millionen Mark aus dem Chancenausgleich erhielten, wurden CDU, CSU und FDP je rund sieben und den Grünen sogar 10,6 Millionen Mark zugewiesen.
( Quelle: TAZ 1988)