Auch Brüssau sah sich nach Informationen der Berliner Zeitung veranlaßt, per Anwalt bei der Rest-IA-Geschäftsführung daran zu erinnern, die Bedingungen für die Wahrnehmung seiner Chefredakteurs-Rechte und -Pflichten nicht zu tangieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)