"Das 'gift giving patent' wurde von Amazon im April 2000 eingereicht und im April 2005 genehmigt", bestätigt Christine Höger, Pressesprecherin bei Amazon Deutschland.
( Quelle: Spiegel Online vom 27.07.2005)
"Amazon.com verlangt grundsätzlich eine gültige gerichtliche Vorladung, ehe der Anfrage nach Kundendaten von Seiten einer Strafverfolgungsbehörde nachgegangen wird", beharrt Christine Höger.
( Quelle: Spiegel Online vom 27.07.2005)