Christine Höger

  1. "Das 'gift giving patent' wurde von Amazon im April 2000 eingereicht und im April 2005 genehmigt", bestätigt Christine Höger, Pressesprecherin bei Amazon Deutschland. ( Quelle: Spiegel Online vom 27.07.2005)
  2. "Amazon.com verlangt grundsätzlich eine gültige gerichtliche Vorladung, ehe der Anfrage nach Kundendaten von Seiten einer Strafverfolgungsbehörde nachgegangen wird", beharrt Christine Höger. ( Quelle: Spiegel Online vom 27.07.2005)