Zum Beweis für diese Behauptung, so sagt Christl Wacht, habe sie 'jede Menge Unterlagen', deren Inhalt im übrigen vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, vom Auswärtigen Amt und durch 'mehrere Gerichtsurteile' bestätigt werde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)