Die Ladenbesitzer würden in der Regel nach Vorlage des Bons das Pfand erstatten, sagt Referent Christoph Römer.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.06.2003)
"Das Kombucha-Teegetränk ist kein offizielles Heilmittel in Deutschland, sondern stellt nach seiner Zweckbestimmung und Zusammensetzung ein Lebensmittel eigener Art dar", so Christoph Römer von der Verbraucherzentrale Berlin.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)