Cloppenburgs

  1. In Rheinland-Pfalz etwa dürfen Tiere in freier Wildbahn nur in Notzeiten durchgefüttert werden - in Cloppenburgs Gatter, wo die Schweine offenbar das ganze Jahr über gefüttert wurden, wäre die Jagd demnach zwar legal, aber gemäß dem DJV-Papier geächtet. ( Quelle: Die Zeit (17/1999))