Club-Anlagen

  1. Die Hotels und Club-Anlagen sind vorwiegend im Zwei- bis Vier-Sterne-Bereich angesiedelt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Wenn dort unter Nr. 2. ausgeführt ist, daß die Benutzung der Club-Anlagen nur den Wohnrechtsinhabern zusteht, so enthält der "Erwerbsvertrag" lediglich den Passus: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)