Die Hotels und Club-Anlagen sind vorwiegend im Zwei- bis Vier-Sterne-Bereich angesiedelt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Wenn dort unter Nr. 2. ausgeführt ist, daß die Benutzung der Club-Anlagen nur den Wohnrechtsinhabern zusteht, so enthält der "Erwerbsvertrag" lediglich den Passus:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)