Die Ermittlung des Wertes mehrerer zehntausend Immobilien über ein so genanntes Clusterverfahren habe nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen, sagte der Vorsitzende Richter der zuständigen Gerichtskammer, Meinrad Wösthoff, am Dienstag.
( Quelle: n-tv.de vom 21.03.2005)
In einer Erklärung zum Start des Prozesses tausender Aktionäre gegen den Konzern kritisierte der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff das von der Telekom angewandte Verfahren, Grundstücke und Gebäude in Gruppen zu bewerten (Clusterverfahren).
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.11.2004)