Cohausz

  1. Cohausz: Wenn seine Ansprüche breit genug formuliert sind, kann er Schadensersatz fordern. ( Quelle: Die Zeit (44/2002))
  2. Für Patentexperten Cohausz ergibt sich aus der Sachlage nur eine Schlussfolgerung: "Da hofft jemand, dass Leute dumm genug sind, auf die offenbar massenhaft verschickten Abmahnungsschreiben einzugehen." ( Quelle: Tagesschau vom 23.03.2005)
  3. Warum der Geschäftsmann aus Biberach nach den nationalen Misserfolgen dann aber beim Europäischen Patentamt Erfolg hatte, kann sich Cohausz nicht erklären. ( Quelle: Tagesschau Online vom 22.10.2003)