Nach Unterzeichnung des Sammelüberweisungsträgers erhielt die zuständige Buchhaltungskraft, der auch die Erstellung der Überweisungsträger und der Computerliste oblag, sämtliche Unterlagen zurück und leitete sie an die Bekl. weiter.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Und eine Computerliste, in die später die Eintragungen erfolgten, die aber nicht jedem zugänglich war", erklärte der Justizsprecher.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)