Aber zum Thema: Das Strafgesetzbuch geht bei Computersabotage davon aus, dass das Unternehmen erst einmal alles unternommen haben muss, um gegen solche Angriffe geschützt zu sein.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.05.2004)
Mit Computersabotage hatte sie bisher nichts zu tun gehabt.
( Quelle: Die Welt vom 05.01.2005)
Die Staatsanwaltschaft Hannover legte Berufung gegen eines Entscheidung des Amtsgerichts Hannover ein, das den 21-jährigen Computerfreak wegen Computersabotage zu 15 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt hatte.
( Quelle: )