Bei der Experten-Anhörung machte sich vor allem der Kämmerer der Stadt Nürnberg für das Cross-Border-Leasing stark.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.05.2003)
Bei diesem so genannten Cross-Border-Leasing werden öffentliche Einrichtungen an Großanleger vermietet, die sie mit Abschlägen an die Kommunen zurück vermieten können, weil ihnen der US-Fiskus steuerliche Abschreibungen erlaubt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2003)