Cross-Border-Leasing

  1. Bei der Experten-Anhörung machte sich vor allem der Kämmerer der Stadt Nürnberg für das Cross-Border-Leasing stark. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.05.2003)
  2. Bei diesem so genannten Cross-Border-Leasing werden öffentliche Einrichtungen an Großanleger vermietet, die sie mit Abschlägen an die Kommunen zurück vermieten können, weil ihnen der US-Fiskus steuerliche Abschreibungen erlaubt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2003)