Sein Bruder führte damals den Dönerstand im Einkaufszentrum des Potsdamer Vorortes.
( Quelle: TAZ 1997)
Die Beweisaufnahme habe ergeben, daß Falko L. den Angeklagten an einem Dönerstand und bei einer anschließenden Busfahrt mehrfach auf dessen auf dem Hinterkopf eintätowiertes Hakenkreuz angesprochen hatte.
( Quelle: Junge Welt 2000)